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Bis wann ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Die Gründung eines Kleingewerbes stellt für viele Gründerinnen und Gründer eine attraktive Möglichkeit dar, sich selbstständig zu machen und unternehmerisch tätig zu werden, ohne dabei gleich hohe bürokratische und finanzielle Hürden überwinden zu müssen. Ein zentraler Aspekt, der hierbei häufig im Fokus steht, ist die Frage nach der Steuerfreiheit des Kleingewerbes. Bis wann bleibt ein Kleingewerbe steuerfrei und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um von den steuerlichen Erleichterungen profitieren zu können?

In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Regelungen und Freibeträge, die speziell auf Kleingewerbetreibende zugeschnitten sind. Dazu gehören der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, die Kleinunternehmerregelung hinsichtlich der Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuer-Freibetrag. Diese Regelungen ermöglichen es Unternehmern, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu minimieren, solange bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden.

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Dies bedeutet, dass solange die Einkünfte eines Kleingewerbes unter diesem Betrag liegen, keine Einkommensteuer anfällt. Darüber hinaus bietet die Kleinunternehmerregelung eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, was insbesondere für Gründer mit geringen Umsätzen von Vorteil ist. Diese Regelung vereinfacht nicht nur die Preisgestaltung, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand, da keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Gewerbesteuer-Freibetrag, der Kleingewerbetreibenden ermöglicht, unterhalb eines bestimmten Gewinns von der Gewerbesteuer befreit zu bleiben. Überschreitet der Gewinn diese Grenze, wird Gewerbesteuer fällig, was eine zusätzliche steuerliche Belastung darstellen kann. Es ist daher essenziell, die eigenen Umsätze und Gewinne kontinuierlich zu überwachen, um Überraschungen bei der Steuerlast zu vermeiden.

Neben diesen steuerlichen Regelungen spielen auch die Anforderungen an die Buchführung und die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen eine entscheidende Rolle. Die einfache Buchführung mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erleichtert Kleingewerbetreibenden die Verwaltung ihrer Finanzen und die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Eine ordnungsgemäße Buchführung trägt nicht nur zur Transparenz der Geschäftsvorgänge bei, sondern ist auch unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuerfreiheit eines Kleingewerbes von der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Grenzen abhängt. Durch das Verständnis und die korrekte Anwendung der relevanten steuerlichen Regelungen können Kleingewerbetreibende ihre steuerliche Belastung effektiv steuern und gleichzeitig die Vorteile der Selbstständigkeit genießen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte der Steuerfreiheit für Kleingewerbe und hilft dabei, die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche und steuerlich optimierte Unternehmensführung zu verstehen.

Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Einkommensteuergesetzes und dient dazu, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro für alleinstehende Personen und 23.208 Euro für Ehepaare. Diese Beträge werden regelmäßig angepasst, um den Lebenshaltungskosten und Inflationsraten Rechnung zu tragen.

Die Anrechnung des Grundfreibetrags erfolgt direkt auf das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet, dass sämtliche Einkünfte aus verschiedenen Quellen zusammengerechnet und durch den Abzug von Freibeträgen, Pauschalen sowie sonstigen Entlastungsbeträgen gemindert werden. Solange das zu versteuernde Einkommen unterhalb des festgelegten Grundfreibetrags liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Überschreitet jedoch das Einkommen diesen Betrag, wird der übersteigende Teil gemäß dem progressiven Steuersatzsystem Deutschlands versteuert.

Für Kleingewerbetreibende ist der Grundfreibetrag besonders relevant, da er die Grundlage dafür bildet, ab welchem Einkommen eine steuerliche Belastung eintritt. Ein Einkommen, das unterhalb des Grundfreibetrags liegt, ermöglicht es, die steuerliche Belastung zu minimieren und finanzielle Ressourcen gezielt in das Unternehmenswachstum zu investieren. Es ist daher wichtig, die eigenen Einkünfte genau zu überwachen und gegebenenfalls steuerliche Optimierungen vorzunehmen, um die Vorteile des Grundfreibetrags optimal zu nutzen.

Höhe des Grundfreibetrags 2024

Für das Jahr 2024 wurde der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 11.000 Euro für Ledige und 22.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften festgelegt. Diese Anpassung stellt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr dar und berücksichtigt die Inflation sowie die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Der Grundfreibetrag garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt, sodass erst Einkommen, das über diese Beträge hinausgeht, der Besteuerung unterliegt. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sollen Steuerzahler entlastet und die finanzielle Belastung angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung reduziert werden.

Anrechnung auf das zu versteuernde Einkommen

Die Anrechnung des Grundfreibetrags auf das zu versteuernde Einkommen ist ein zentraler Mechanismus im deutschen Steuersystem. Der Grundfreibetrag mindert das Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt, wodurch sich die steuerliche Belastung für den Steuerpflichtigen reduziert. Konkret wird der Grundfreibetrag vom gesamten Einkünftebetrag abgezogen, bevor der Steuersatz angewendet wird.

Für Kleingewerbetreibende bedeutet dies, dass Einkünfte aus ihrem Gewerbebetrieb bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei bleiben. Dies erleichtert insbesondere in den Anfangsphasen der Selbstständigkeit die finanzielle Planung, da keine Einkommensteuer auf die ersten erzielten Gewinne anfällt. Sollte das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreiten, wird die darüber liegende Summe nach den geltenden Steuersätzen besteuert.

Die Anrechnung des Grundfreibetrags erfolgt automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Es ist jedoch essenziell, alle relevanten Einkünfte korrekt anzugeben und eventuelle Freibeträge oder Abzüge sorgfältig zu berechnen, um eine optimale steuerliche Entlastung zu gewährleisten. Darüber hinaus können zusätzliche Freibeträge, wie beispielsweise für Vorsorgeaufwendungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, das zu versteuernde Einkommen weiter reduzieren.

Zusammenfassend trägt die Anrechnung des Grundfreibetrags erheblich dazu bei, die steuerliche Belastung für Einkünfte aus einem Kleingewerbe zu minimieren. Durch eine genaue Überwachung der Einkünfte und eine sorgfältige Steuerplanung können Kleingewerbetreibende die Vorteile des Grundfreibetrags optimal nutzen und ihre finanzielle Situation nachhaltig stabilisieren.

Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG bietet Selbstständigen und kleinen Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, von der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer befreit zu werden, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Diese Regelung erleichtert insbesondere Gründern und Gründerinnen mit geringen Umsätzen den Einstieg in die Selbstständigkeit, da sie weniger administrative Aufgaben bewältigen müssen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung:

  • Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 22.000 Euro nicht überschreiten.
  • Im laufenden Kalenderjahr wird ein Umsatz von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschritten.

Vor- und Nachteile der Regelung:

  • Vorteile:
    • Vereinfachte Buchführung, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.
    • Geringerer administrativer Aufwand durch Wegfall der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen.
  • Nachteile:
    • Kein Vorsteuerabzug, was bei hohen betrieblichen Ausgaben nachteilig sein kann.
    • Weniger attraktiv für Geschäftskunden, die den Vorsteuerabzug nutzen möchten.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet Selbständigen und kleinen Unternehmen die Möglichkeit, von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit zu werden. Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Umsatzgrenzen: Der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres darf nicht mehr als 22.000 Euro betragen. Für das laufende Kalenderjahr wird ein voraussichtlicher Umsatz von maximal 50.000 Euro vorausgesetzt.
  • Unternehmerstatus: Der Antragsteller muss ausschließlich unternehmerisch tätig sein. Dies schließt Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen ein.
  • Option zur Regelung: Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist freiwillig. Es kann jederzeit auf die Regelbesteuerung umgeschaltet werden, was jedoch eine entsprechende Anmeldung beim Finanzamt erfordert.
  • Keine Ausnahmen: Bestimmte Umsätze, wie beispielsweise innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen, unterliegen nicht der Kleinunternehmerregelung und müssen dennoch mit Umsatzsteuer abgeführt werden.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ermöglicht es Kleinunternehmern, administrative Erleichterungen zu genießen, da sie keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und abführen müssen. Dies kann speziell für den Einstieg in die Selbstständigkeit von Vorteil sein.

Vor- und Nachteile der Regelung

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile, die Unternehmer sorgfältig abwägen sollten, bevor sie sich für diese Regelung entscheiden.

  • Vorteile:
    • Vereinfachte Buchführung: Da keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, entfällt die komplexe Buchhaltung in Bezug auf die Umsatzsteuer, was den administrativen Aufwand deutlich reduziert.
    • Weniger Bürokratie: Unternehmer sind von der Pflicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit, was Zeit und Kosten spart.
    • Kostenvorteil: Durch den Wegfall der Umsatzsteuer auf Rechnungen können die Preise für Endkunden oft niedriger gestaltet werden, was die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.
  • Nachteile:
    • Kein Vorsteuerabzug: Unternehmer können die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, was insbesondere bei hohen betrieblichen Ausgaben zu höheren Kosten führen kann.
    • Eingeschränkte Attraktivität für Geschäftskunden: Geschäftskunden, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, bevorzugen möglicherweise Lieferanten, die Umsatzsteuer ausweisen, um diese als Vorsteuer geltend machen zu können.
    • Umsatzgrenzen: Die Einhaltung der Umsatzgrenzen ist zwingend erforderlich, und eine Überschreitung kann zu unerwarteten steuerlichen Verpflichtungen führen.

Zusammenfassend bietet die Kleinunternehmerregelung insbesondere für Gründer mit geringen Umsätzen erhebliche Vorteile in Bezug auf die Vereinfachung der steuerlichen Pflichten und die Reduzierung administrativer Aufwände. Allerdings sollten die potenziellen Nachteile, insbesondere der fehlende Vorsteuerabzug und die eingeschränkte Attraktivität für Geschäftskunden, sorgfältig berücksichtigt werden, um eine fundierte Entscheidung für das eigene Geschäftsmodell zu treffen.

Gewerbesteuerfreibetrag

Der Gewerbesteuerfreibetrag ist eine wesentliche steuerliche Erleichterung für Kleingewerbetreibende in Deutschland. Aktuell beträgt der Freibetrag 24.500 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass für Kleingewerbe, deren Gewinn unter dieser Grenze bleibt, keine Gewerbesteuer anfällt. Dieser Freibetrag entlastet insbesondere kleinere Unternehmen und Gründer in den Anfangsjahren ihrer Geschäftstätigkeit, da sie keine zusätzliche Steuerlast tragen müssen.

Wenn der Gewinn die Grenze von 24.500 Euro überschreitet, wird Gewerbesteuer fällig. Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer richtet sich dann nach dem Gewerbeertrag und dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Ein hoher Hebesatz kann die Steuerlast erheblich erhöhen. Es ist daher wichtig für Kleingewerbetreibende, ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu planen und zu überwachen, um den Freibetrag optimal zu nutzen und unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden. Durch gezielte Investitionen und die Optimierung von Betriebsausgaben kann der zu versteuernde Gewinn reduziert werden, wodurch die Gewerbesteuerlast minimiert wird.

Höhe des Freibetrags

Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften aktuell 24.500 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Gewerbeertrag abgezogen, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer reduziert. Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs steht kein solcher Freibetrag zur Verfügung. Der Freibetrag dient dazu, die wirtschaftliche Belastung für kleinere und mittelständische Unternehmen zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Es ist wichtig zu beachten, dass der Freibetrag nur einmal pro Unternehmen und nicht pro Gesellschafter gilt.

Folgen bei Überschreitung des Freibetrags

Wenn der Gewinn eines Kleingewerbes den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro überschreitet, treten verschiedene steuerliche Verpflichtungen in Kraft, die beachtet werden müssen. Die wichtigsten Folgen sind:

  • Einführung der Gewerbesteuerpflicht: Sobald der Freibetrag überschritten wird, ist das Kleingewerbe verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag und dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
  • Abgabepflicht: Es muss eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Dies erfordert eine detaillierte Buchführung und möglicherweise die Unterstützung eines Steuerberaters.
  • Anpassung der Buchführung: Mit der Gewerbesteuerpflicht ändert sich auch die Art der Buchführung. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht möglicherweise nicht mehr aus, und eine doppelte Buchführung könnte notwendig werden.
  • Liquiditätsplanung: Die zusätzliche Steuerlast kann die Liquidität des Unternehmens belasten. Eine sorgfältige Finanzplanung ist erforderlich, um die Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können.
  • Mögliche Buchhaltungssoftware-Anpassungen: Um die zusätzlichen steuerlichen Anforderungen zu bewältigen, kann es notwendig sein, auf erweiterte Buchhaltungssoftware umzusteigen oder bestehende Systeme anzupassen.

Es ist daher essenziell, die Finanzlage des Kleingewerbes kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Gewerbesteuerpflicht zu minimieren. Eine proaktive Planung und Beratung durch Fachleute kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und die Geschäftsentwicklung nachhaltig zu sichern.

Buchführung und Steuererklärung

Für Kleingewerbetreibende ist eine strukturierte und einfache Buchführung unerlässlich, um die finanzielle Situation des Unternehmens stets im Überblick zu behalten und gesetzliche Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Die bevorzugte Methode hierfür ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die eine unkomplizierte Erfassung der Betriebseinnahmen und -ausgaben ermöglicht. Diese Form der Buchführung erfordert keine doppelte Buchführung und eignet sich besonders für kleinere Unternehmen mit überschaubaren finanziellen Transaktionen.

Die EÜR basiert auf der Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres. Durch diese Methode wird der Gewinn oder Verlust des Unternehmens ermittelt, ohne dass komplexe Buchungssätze erstellt werden müssen. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand erheblich, was Zeit und Kosten spart. Kleingewerbetreibende können die EÜR selbstständig erstellen oder bei Bedarf die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.

Neben der Buchführung ist die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen von großer Bedeutung. Die wichtigsten Fristen müssen genau eingehalten werden, um Verzugszinsen und mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. In der Regel müssen die Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Mit Unterstützung eines Steuerberaters kann diese Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert werden.

Die elektronische Übermittlung der Steuerdokumente erfolgt heutzutage überwiegend über das Online-Portal ELSTER. Diese digitale Einreichung bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine schnellere Bearbeitung durch das Finanzamt und eine leichtere Nachverfolgung des Einreichungsstatus. Zudem reduziert die elektronische Übermittlung den Papieraufwand und trägt zur Effizienzsteigerung bei der Verwaltung der finanziellen Unterlagen bei.

Eine sorgfältige Buchführung kombiniert mit der fristgerechten und elektronischen Einreichung der Steuererklärungen ermöglicht es Kleingewerbetreibenden, ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu managen. Dies schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ermöglicht es auch, sich auf das Wachstum und die Weiterentwicklung des Unternehmens zu konzentrieren.

Einfache Buchführung mit EÜR

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Buchführung, die vor allem von kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Selbständigen genutzt wird. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung erfordert die EÜR keine komplexen Buchungssätze oder eine Bilanzierung, was den administrativen Aufwand deutlich reduziert.

Bei der EÜR werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis dieser Gegenüberstellung ist der steuerliche Gewinn, der für die Besteuerung herangezogen wird. Die EÜR bietet folgende Vorteile:

  • Einfachheit: Weniger Buchungssätze und keine Pflicht zur Erstellung einer Bilanz.
  • Kosteneffizienz: Reduzierte Kosten für Buchhaltungssoftware und Beratung.
  • Übersichtlichkeit: Leicht nachvollziehbare Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.

Um eine EÜR korrekt durchzuführen, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  1. Erfassung aller Betriebseinnahmen.
  2. Erfassung aller Betriebsausgaben.
  3. Kategorisierung der Einnahmen und Ausgaben.
  4. Abschluss der Gegenüberstellung zur Ermittlung des Gewinns.

Die Nutzung der EÜR erfordert eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Pflege der Einnahmen- und Ausgabenlisten. Mit modernen Buchhaltungsprogrammen lässt sich der Prozess weiter vereinfachen, wodurch die Genauigkeit erhöht und Fehlerquellen minimiert werden.

Fristen und elektronische Übermittlung

Die Einhaltung der steuerlichen Fristen ist für Kleingewerbetreibende von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen wie Verzugszinsen oder Strafzahlungen zu vermeiden. Die wichtigsten Fristen betreffen die Abgabe der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen.

In der Regel müssen die Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Für diejenigen, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, verlängert sich diese Frist automatisch auf den 28. Februar des übernächsten Jahres. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit der Erstellung der Steuerunterlagen zu beginnen, um Engpässe und Verzögerungen zu vermeiden.

Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen erfolgt hauptsächlich über das Online-Portal ELSTER. ELSTER (Elektronische Steuererklärung) bietet eine sichere und benutzerfreundliche Plattform zur Einreichung aller relevanten Steuerdokumente. Durch die Nutzung von ELSTER profitieren Kleingewerbetreibende von einer schnelleren Bearbeitung ihrer Steuererklärungen sowie einer geringeren Fehlerquote, da viele Daten automatisch validiert werden.

Um ELSTER nutzen zu können, müssen sich die Steuerpflichtigen zunächst registrieren und ein persönliches Benutzerkonto einrichten. Dieser Prozess umfasst die Erstellung eines sicheren Zugangscodes, der über eine Postkarte verifiziert wird. Nach erfolgreicher Registrierung können die Steuererklärungen bequem von zu Hause aus erstellt und elektronisch übermittelt werden.

Ein weiterer Vorteil der elektronischen Übermittlung ist die einfache Nachverfolgung des Einreichungsstatus. Über das ELSTER-Portal können Kleingewerbetreibende den Fortschritt ihrer Steuererklärungen überwachen und erhalten Benachrichtigungen über den Eingang und die Bearbeitung durch das Finanzamt. Dies erhöht die Transparenz und bietet zusätzliche Sicherheit bei der Verwaltung der steuerlichen Verpflichtungen.

Zusätzlich zur Übermittlung von Steuererklärungen ermöglicht ELSTER auch den elektronischen Austausch von Anlagen und Belegen, was den gesamten Prozess der Buchführung und Steuerabwicklung weiter vereinfacht. Durch die Digitalisierung der Steuerprozesse trägt ELSTER dazu bei, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Effizienz in der steuerlichen Verwaltung zu steigern.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Beachtung der steuerlichen Fristen und die Nutzung elektronischer Übermittlungsmethoden wie ELSTER wesentliche Faktoren für eine reibungslose und effiziente Steuerabwicklung im Kleingewerbe sind. Durch sorgfältige Planung und den Einsatz moderner Technologien können Kleingewerbetreibende ihre steuerlichen Pflichten effektiv erfüllen und sich gleichzeitig auf das Wachstum und die Entwicklung ihres Unternehmens konzentrieren.

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